Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Event Verleih Dresden

 

  1. Die AGB des Event Verleih Dresden sind grundsätzlich die Basis aller Geschäftsvorgänge, Lieferungen, Leistungen und Beauftragungen. Ohne Anerkenntnis dieser AGB’s kommt kein Vertrag zustande. Die Einkaufsbedingungen egal von welchem Auftraggeber sind hiermit auße Kraft gesetzt. Die AGB’ s des Event Verleih Dresden gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als unwiderruflich angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung entsteht keine Vertrag. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diesenur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.
  2. Der Auftraggeber (- im nachfolgenden ” der Mieter” genannt -) erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgegenständen.
  3. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.
  4. Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige Nebenkosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert.
  5. Der Event Verleih Dresden (- im nachfolgenden “der Vermieter” genannt -) ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Aufgrund von Teilleistung und /oder Ausfall der Leistung insbesondere wegen höherer Gewalt (wie auch Krankheit, Stau, Fahrzeugschäden, etc..) können gegenüber der Event Vermietung keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Bei kurzfristige Auftragsentgegennahmen verbunden mit einer kurzfristigen Ausführung übernimmt der Mieter das vollständige Risiko / Schadenübernahme. Dies gilt insbesondere für den regionalen Transport, Direktfahrten, Express Lieferungen, Spedition, etc. . Der Event Verleih Dresden versucht alles um den Auftrag fristgerecht auszuführen. Mit der Annahme der Ware gilt die Ware im vollen Umfang als zahlungspflichtig zugestellt. Dadurch ist eine Rechnungskürzung bzw. eine Zahlungsverweigerung / Rechnungskürzung ausgeschlossen. Mit der Bestellung / Buchung / Beauftragung beim Event Verleih Dresden erklärt sich der Kunde mit diesem Passus ausdrücklich einverstanden. Der Event Verleih Dresden ist natürlich darauf bedacht, dass alle gebuchten Leistungen vollständig erfüllt werden. Maximal zahlt der Event Verleih Dresden simultan zu unseren Speditionen die 3 fache Frachtrate bei Nichtlieferung.
  6. Unsere Mietgeräte sind nicht versichert. Eine Versicherung unserer Mietgeräte für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bei Verlust unserer Mietgeräte oder Zubehör haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.
  7. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholt Termin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
  8. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatzzu leisten.
  9. Wird ein bestätigter Auftrag weniger als 1 Woche vor Mietbeginn vom Mieter storniert, ist der Mieter zur Zahlung in Höhe von 100%, bei Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 75% und bei Stornierung des Auftrages nach Auftragsbestätigung zur Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Sollte bei vereinbarter Anlieferung durch den Vermieter ein Eintreffen der Technik-Crew aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird der Vermieter ausdrücklich von einer Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei höherer Gewalt ebenfalls den Mieter.
  10. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.
  11. Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters, es sei denn, dass der Vermieter die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.
  12. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- / Besitzrechte trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.
  13. Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden. Wenn nicht ausdrücklich zugesagt ist unser Equipment grundsätzlich nicht wasserfest und muss Spritzwasser geschützt aufgestellt werden.
  14. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!
  15. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt! Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.
  16. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt dieHaftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
  17. Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Meldungen über mögliche Schäden sind innerhalb von 1 Stunde nach Auslieferung / Übergabe abzugeben. Für später gemeldete Schäden und die damit verbundenen Folgen haftet der Mieter. Bei Rückgabe kann nicht behauptet werden, dass die Mietsachen schon defekt angekommen sind, wenn keine Meldung über Defekte bei  der Ankunft / Übergabe gemacht worden sind.
  18. Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umständen. Der Vermieter behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des Technikers zu berechnen.
  19. Für alle Schäden an unseren Mietgeräten oder Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z.B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Wir empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  20. Bei der Rückgabe durch den Mieter werden unsere Mietgeräte in Gegenwart des Mieters oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese schriftlich angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt!
  21. Bei Abholung unserer Mietgeräte am Veranstaltungsort durch unsere Mitarbeiter, hat uns der Mieter Gelegenheit zu geben, unsere Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.
  22. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keinen Mietminderungsanspruch mehr stellen. Mietminderungsanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu geringausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist.
  23. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.
  24. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung per Vorkasse, oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge sind ausschließlich per Vorkasse fällig. Verspätete Anlieferungen berechtigen nicht zum Abzug der Rechnung. Bei nicht eingehaltenem Fix-Termin ohne höhere Gewalt kann der Kunden maximal die doppelte Frachtrate zum Abzug bringen. Das Mietequipment gilt als in Gebrauch mit der Annahme der Ware. Grundsätzlich sind auf die vermieteten Artikel / Gegenstände Kaution zu zahlen. Die Höhe der Kaution kann von Fall zu Fall individuell berechnet werden.
  25. Im Falle von Zahlungsverzug (10 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 10% Jahreszinsen. Unberechtigte Skonto Abzüge werden nachgefordert. Rechnungen die länger als 30 Tage nicht bezahlt worden sind, werden an die Inkasso Gesellschaft des Event Verleih Dresden abgegeben.
  26. Der Event Verleih Dresden ist bis auf Widerruf dazu berechtigt den belieferten Kunden / belieferte Veranstaltung als Referenz zu benennen und/oder als Referenz mit Logo aufzuführen. Der Event Verleih Dresden muss dazu nachweisen, dass die Referenz berechtigt aufgeführt wird und eine tatsächlicher Auftrag dazu existiert. Wenn eine Firma die Benennung der Referenz nicht gestattet, muss dies ausdrücklich und schriftlich beim Event Verleih Dresden eingereicht werden. Die Referenz wird auf erstes Verlangen sofort entfernt.
  27. Die Event Vermietung tätigt auch Verkäufe von Equipment. Bei Verkäufen an Selbstständige, Gewerbetreibende, Firmen, Freiberufler, Vereinen, Gemeinde und Städte entfällt grundsätzlich das Widerrufsrecht. Beim Verkauf von gebrauchtem Equipment entfällt die Gewährleistung grundsätzlich.
  28. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Pirna. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
  29. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert. Mit einer Auftragserteilung / Buchung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen und werden ohne Einschränkungen anerkannt. Einkaufsbedingungen aller Art finden hier keine Anwendung.
 

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